Akademische Grade

Promotion Dr. med. und Dr. med. dent.

Das Promotionsverfahren wird an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München als Instrument der Nachwuchsförderung sehr ernst genommen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bayerischen Hochschulgesetz und in der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Promotionsordnung der Technischen Universität München. Die für die Durchführung des Promotionsverfahrens notwendigen Unterlagen finden Sie hier. Promotionsanträge sind im Dekanat erhältlich.

Erforderlich für eine erfolgreiche Promotion ist eine schriftliche Promotionsarbeit (Dissertationsschrift) sowie eine mündliche Prüfung, die dazu dienen, die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Auf Grund der Promotion werden von der Fakultät die Doktorgrade "Dr. med." in Humanmedizin oder "Dr. med. dent" in Zahnmedizin verliehen.  Das Promotionsvorhaben  muss vor Beginn mit der Dissertationsschrift unter Verwendung des hier verfügbaren Formulars im Dekanat angezeigt werden. Das Einreichen der Dissertationsschrift ist erst nach erfolgreicher Beendigung des Studiums möglich. 

Wenn Teile der Arbeit bereits vor Beendigung des Promotionsverfahrens veröffentlicht werden, so muss dies unter Angabe der genauen Publikationsdaten (Autoren, Thema, Zeitschrift) unverzüglich nach Veröffentlichung durch ein formloses Schreiben dem Dekanat angezeigt werden. Eine  Veröffentlichung der vollständigen Dissertation vor Beendigung des Promotionsverfahrens bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fakultät. 

Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin Frau Otto zur Verfügung.

Promotionsstudiengang (Ph.D.) Medical Life Science and Technology

Seit dem Wintersemester 2006/2007 besteht an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München die Möglichkeit, nach Abschluss eines sechs Semester dauernden Promotionsstudiums, den international anerkannten akademischen Titel eines "Doctor of Philosophy" (Ph.D.) zu erlangen. Das Ziel des Studiengangs ist eine forschungsnahe interdisziplinäre Ausbildung in den Bereichen Medizin, Lebens- und Naturwissenschaften. Dementsprechend richtet sich das Angebot an Bewerber, die im Erststudium Medizin, Natur- oder Ingenieurswissenschaften studiert haben. Für die Studierenden der Humanmedizin besteht die Möglichkeit bereits nach dem vierten Semester, parallel zur Ausbildung zum Arzt, mit dem Promotionsstudium zu beginnen. Dadurch wird eine optimale Verzahnung der klinischen und wissenschaftlichen Ausbildung sichergestellt. Im Mittelpunkt des Studiums steht ein experimentell-wissenschaftliches Projekt, welches in einem der verschiedenen Einrichtungen der Technischen Universität, des Klinikums rechts der Isar oder in einer anderen wissenschaftlicher Einrichtung in München durchgeführt wird. Die experimentelle Arbeit wird durch studienbegleitende Vorlesungen, Seminare und Praktika ergänzt.

Weitere Informationen zum Ph.D. lesen Sie hier: Homepage des PhD-Studienganges

Habilitation

Das Habilitationsvorhaben an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München ist ein wichtiges Instrument der Nachwuchsförderung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bayerischen Hochschulgesetz und in der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Habilitationsordnung der Technischen Universität München (HabilO).

Die Habilitation ist eine Hochschulprüfung, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrbefugnis. Voraussetzung für eine Habilitation ist eine abgeschlossene Promotion.

Informationen über den Ablauf einer Habilitation an der Fakultät für Medizin können Sie den Richtlinien entnehmen. Für die Durchführung des Habilitationsverfahrens notwendige Unterlagen finden Sie hier. Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin Frau Otto zur Verfügung.

Veröffentlichung der Habilitationsarbeit

Gemäß § 16 HabilO sollen Habilitationsschriften veröffentlicht und von dieser Veröffentlichung oder, falls eine solche nicht erfolgt, von der Habilitationsschrift selbst sechs Exemplare und eine elektronische Version der Universitätsbibliothek zur Verfügung gestellt werden.

Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 HabilO ist unter bestimmten Voraussetzungen die Einreichung einer kumulativen Habilitationsschrift, also einer Zusammenfassung bereits veröffentlichter Publikationen, im Rahmen des Habilitationsverfahrens zulässig. Auch bei diesen Habilitationsschriften gilt der o.g. §16 HabilO zur Veröffentlichung. Die Veröffentlichung (dazu gehört auch die Verbringung in eine öffentliche Bibliothek) ist bei kumulativen Habilitationsschriften oft problematisch, da die Verlage, über welche die früheren Veröffentlichungen erfolgten, Nutzungsrechte erworben haben. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten solcher Nutzungsrechte sind vielfältig, so dass der konkrete Umfang eines Nutzungsrechts nur durch Recherche der jeweiligen Verträge oder Rücksprache mit dem Verlag geklärt werden kann. Stellt der Habilitand dabei fest, dass die Rechte mindestens eines Verlages der Veröffentlichung nach § 16 HabilO widersprechen, so kann er gemäß den Habilitationsrichtlinien der Fakultät für Medizin aufgrund schriftlichen Antrages durch das Dekanat von der Veröffentlichung befreit werden.