Das Habilitationsvorhaben an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München ist ein wichtiges Instrument der Nachwuchsförderung. Die Habilitation ist eine Hochschulprüfung, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrbefugnis.
Eröffnung des Habilitationsverfahrens
1. Als ersten Schritt zur Eröffnung des Habilitationsverfahrens bittet die Kandidatin oder der Kandidat den Vorsitzenden der Habilitationskommission, Claus Zimmer um einen Termin für einen Vorstellungsgespräch. Sprechstunde hierfür ist Dienstags von 10:30 – 12:00 Uhr, jedoch grundsätzlich nur unter Voranmeldung im Sekretariat von Herrn Prof. Zimmer.
Kontakt: Univ.-Prof. Dr. C. Zimmer
- Sigrid Matussek (Sekretariat)
- Telefon +4989 4140 4651
- email: sigrid.matussek@tum.de
Alle weiteren Schritte folgen aus der Habilitationsordnung und werden mit der Kandidatin oder dem Kandidaten während des Gesprächs besprochen.
Erforderliche Unterlagen für das Gespräch:
- Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang
- Auflistung der Lehrtätigkeit (formlos)
- Publikationsverzeichnis (Mustervorlage)
2. Empfiehlt der Vorsitzende der Habilitationskommission die Eröffnung des Verfahrens, sollten Sie den Kontakt zum Habilitationsbüro aufnehmen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Checkliste Eröffnung Habilitationsverfahren
3. Für die Beurteilung Ihrer Lehrleistung vereinbaren Sie einen Termin mit Prof. Dr. Berberat, Direktor des Lehrstuhl für Medizindidaktik, medizinische Lehrentwicklung und Bildungsforschung. Dieser erstellt die „Checkliste Berberat“ zur Lehre.
Kontakt: Prof. Dr. med. Pascal Berberat
- Klaudia Heppe (Sekretariat)
- Telefon +4989 4140 4005
- Email: klaudia.heppe@tum.de
4. Eröffnung des Verfahrens im Rahmen der Fakultätsratssitzung
Der Fakultätsrat entscheidet über den Fortgang Ihres Habilitationsantrages und benennt die für Ihren Antrag zuständige Habilitationskommission.
5. Erstellung der Zielvereinbarung
In einem gemeinsamen Termin mit Ihrem Fachmentorat legen Sie sich in der Zielvereinbarung auf die Rahmenbedingungen Ihres Verfahrens fest.
Eine Kopie der Zielvereinbarung ist unverzüglich nach deren Abschluss im Dekanat einzureichen.
Weitere Unterlagen:
Habilitations-Kolloquium
Das Kolloquium ist ein wichtiger Moment auf dem wissenschaftlichen Weg unserer Habilitierenden. Wir freuen uns daher, diese hochwertigen Vorträge einem breiteren Publikum präsentieren zu dürfen und hoffen auf eine große Zuhörerschaft.
Die Themen werden entsprechend dem Schwerpunkt der Forschungstätigkeit des jeweiligen Habilitierenden formuliert, so dass Sie sie direkt mit den Expertinnen oder Experten erörtern können.
Das Kolloquium findet als Hybrid-Veranstaltung vor Ort und digital statt. Den Zoom-Link und die dazugehörigen Einwahldaten finden Sie im Flyer.
Notwendige Dokumente für die Habilitierenden:
Akademische Vorträge
Der Kreidevortrag ist die Kür im Rahmen des Habilitationsverfahrens und ein wichtiger Moment auf dem wissenschaftlichen Weg unserer Habilitierenden. Wir freuen uns daher, diese hochwertigen Vorträge zu Beginn der erweiterten Fakultätsratssitzung einem breiteren Publikum präsentieren zu dürfen und hoffen auf eine große Zuhörerschaft.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Termine der Fakultätsratssitzungen 2023
Beginn jeweils 15.00 Uhr
- 01.02.2023
- 01.03.2023
- 29.03.2023
- 26.04.2023
- 24.05.2023
- 28.06.2023
- 26.07.2023
- 20.09.2023
Lehrbefugnis
Die Lehrbefugnis beziehungsweise Privatdozentur an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München können Sie auf folgenden Wegen erlangen:
Habilitation an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München
Die Lehrbefugnis ist zum Ende des Verfahrens gesondert zu beantragen, nachdem Sie den öffentlich-akademischen Vortrag im Rahmen der Fakultätsratssitzung gehalten haben.
Die Ableistung der Deputatslehre wird regelmäßig durch das Prodekanat für Studium und Lehre überprüft.
Umhabilitation
Eine Umhabilitation an die Fakultät für Medizin der Technischen Universität München ist grundsätzlich möglich, sofern das Lehrangebot eine sinnvolle Ergänzung des Lehrangebotes der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München darstellt.
Der Antrag auf Umhabilitation ist an die Dekanin, Frau Professor Stephanie E. Combs zu richten.
Zur Prüfung des Antrages werden die folgenden Anlagen benötigt:
- Lebenslauf
- Schriftenverzeichnis gemäß Vorlage mit Impactfaktoren
- Aufstellung der Lehrleistung mit dokumentierter Evaluation
- Aufstellung der Vortragstätigkeit
- Zustimmung des fachlich zuständigen Lehrstuhlinhabers unserer Fakultät
- Urkunden über Lehrbefugnis und apl.Professur
Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Behandlung im Fakultätsrat.
Zusätzliche Vorraussetzungen gelten für die Einreichung eines Antrags auf Lehrbefugnis mit gleichzeitiger Ernennung zum außerplanmäßigen Professor an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München.
Team Habilitationsbüro
Die Mitarbeitenden des Habilitationsbüro der Fakultät für Medizin der Technischen Universität stehen Habilitierenden und Interessenten bei allen Fragen zur Eröffnung des Habilitationsverfahrens und dem Habilitationsprozess beratend und unterstützend zur Seite.
Da wir keine festen Sprechzeiten haben, empfiehlt es sich, uns kurz telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren: habil_mri@med.tum.de
Das Team für Habilitationsangelegenheiten stellt sich vor:
Für jeden Campus der School for Medicine and Health gibt es eine Habilitationsbeauftragte oder einen Habilitationsbeauftragten.
