Fakultätsinterne Förderung - KKF

Fakultätsinterne Förderung - KKF

Am 06.03.2020 fand die konstituierende Sitzung der im Dezember 2019 neu gewählten Kommission für Klinische Forschung (KKF) statt. Die gewählten Kommissionsmitglieder sind Frau Prof. Protzer, (Vorsitzende; Kapitel 1512), Herr Prof. Engelhardt (Kapitel 1512), Herr Prof. Simons (Kapitel 1512), Herr Prof. Biedermann (Kapitel 1513), Herr Prof. Eckstein (Kapitel 1513), und Frau Prof. Moretti (Kapitel 1513). Qua Amt sind der Dekan und der Ärztliche Direktor ebenfalls Mitglieder der Kommission. Kontaktperson für alle Fragen des KKF ist Frau Brandt.

Clinician Scientist Program

Das Klinikum rechts der Isar bietet über die Kommission für Klinische Forschung zwei strukturierte Clinician Scientist Programme für Mediziner*innen in der Facharztausbildung an, das „Einstiegsprogramm“ mit einer 4-monatigen Förderung und das 12-monatige „Hauptprogramm“.

Die Stipendiaten erhalten so die Möglichkeit die Verbindung zwischen Grundlagenforschung und klinischer Forschung zu vertiefen, was einen effizienten Transfer vom Krankenbett auf die Laborbank und zurück gewährleistet, der sich mit der Facharztweiterbildung vereinbaren lässt.

Seit 2022 findet eine Strukturierung des Hauptprogramms statt, so dass das Programm nun eine verbindliche Struktur mit festgelegten Forschungszeiten, sektorübergreifendem Mentoring und einem individuell angepasstem Begleitprogramm hat. So können auf hohem Niveau wissenschaftliche Schlüsselqualifikationen erworben werden und der Austausch zwischen Clinician Scientists unterschiedlicher Disziplinen wird gefördert.

 

Die Förderung im Hauptprogramm ermöglicht eine Freistellung der Stipendiaten von der ärztlichen Tätigkeit (i. d. R. 50% über 2 Jahre) und schafft somit die dringend erforderlichen Freiräume zur Verwirklichung einer Clinician Scientist Karriere. Es bildet somit die Grundlage für weiterführende Forschungsvorhaben und ebnet den Weg zur Habilitation und für langfristige Karriereperspektiven in der Wissenschaft.

Antragsberechtigt für beide Programme sind ausschließlich Personen, die einen Arbeitsvertrag über das Kapitel 1513 haben. Anträge aus dem Deutschen Herzzentrum können im Sinne einer Qualitätsüberprüfung begutachtet werden. Im Falle eines positiven Votums muss jedoch die Finanzierung der Freistellung von der klinischen Tätigkeit vollständig vom Herzzentrum übernommen werden.

Die genauen Bedingungen, die Antragssteller in den beiden Programmen erfüllen müssen, finden Sie in den jeweiligen Antragsformularen.

Für das Hauptprogramm gilt, dass die Inanspruchnahme der Förderung über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, also vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 erfolgen kann. Die Zeit im Labor kann daher auch in Teilabschnitten mit vorübergehender Rückkehr in die klinische Tätigkeit absolviert werden.

Deadline zur Einreichung der Anträge in beiden Programmen für die neue Förderperiode ist der 31.07.2023.

Der Stichtag zur Berechnung der 3-Jahres- und der 8-Jahresfrist ist der 31. März eines jeden Jahres. Dadurch können auch diejenigen Interessent:innen für eine KKF-Bewerbung zugelassen werden, die im Frühjahr (April-Juni) eines Jahres ihr Studium beendet haben.

Hier finden Sie das kkf-antragsformular_hauptprogramm_2024-2025.docx (12-monatige Förderung; Förderperiode beginnend ab 01.01.2024).

Hier finden Sie das kkf-antragsformular_einstiegsprogramm_2024.docx (4-monatige Förderung; Förderperiode beginnend ab 01.01.2024).

Anträge müssen sowohl in elektronischer Form als pdf-Datei (per E-mail) an ju.brandt@tum.de als auch in gedruckter Form und vom Klinikchef:in oder Direktor:in unterzeichnet per Post eingereicht werden an