Fakultätsinterne Förderung - KKF
Fakultätsinterne Förderung - KKF
Das bisherige Förderprogramm A (Studenten/Doktorandenforschung) ist seit 2011 an die Aufnahme von Studenten in den PhD-Studiengang gekoppelt und wird als Stipendium vergeben. Eine Antragsstellung im Rahmen des KKF-Programms A ist daher ab 2011 nicht mehr möglich. Die Förderprogramme B und C bleiben, wie im Folgenden beschrieben, unverändert erhalten.
Förderprogramm B: Förderung von Rotationsstellen für promovierte Ärzte (die Dissertation muss zu Beginn des Förderzeitraumes, also zum 01.01. des beantragten Förderjahres, vorliegen)
Hier werden TVL E13-Bewilligungen ausgesprochen. Für Ärzte, die nach Tarifen des Marburger Bundes bezahlt werden, muss von der jeweiligen Klinik bzw. Institut die Differenz zu TVL-E13 getragen werden. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr (01.01.-31.12.)
Auswahlkriterien: detaillierter Arbeitsplan mit Darstellung des Umfeldes und der Nennung des verantwortlichen wissenschaftlichen Projektleiters, geplanter Kooperationen und der Arbeitsgruppe, innerhalb derer die Forschungstätigkeit durchgeführt werden soll. Angabe, ob bereits einmal eine KKF-Förderung erhalten wurde.
Hier finden Sie das Antragsformblatt B KKF.
Förderprogramm C: Start-up-Förderung zur Gründung einer Arbeitsgruppe
Dieses Programm ist gedacht als Starthilfe für den Aufbau der Arbeitsgruppe eines Nachwuchswissenschaftlers (i.d.R. < 35 Jahre), der aufgrund seiner Vorarbeiten konkret in der Lage ist, mit guten Erfolgsaussichten einen Forschungsantrag bei der DFG zu stellen. Es kann z.B. eine Zwischenfinanzierung oder Wiedereingliederungs-hilfe für Rückkehrer (z.B. aus USA oder aus Institutionen innerhalb Deutschlands) sein, d.h. als Start-up Förderung von Principal Investigators zum Anschub einer eigenen Arbeitsgruppe dienen. Dabei kann es sich auch um Personen handeln, die bereits mehrere Jahre experimentell tätig waren und nun zurück in die Klinik wollen. Voraussetzung ist die Beilage des Entwurfes eines Antrages bei der DFG mit einem gut strukturierten Arbeitsplan.
Sinn der Förderung ist es, mögliche Lücken im Antrag, die zu dessen erfolgreicher Einreichung und Beurteilung noch geschlossen werden müssen, durch eine Zwischenfinanzierung zu überbrücken.
Es werden pauschal 60.000 € bewilligt. Der Bewilligungsempfänger kann selbst entscheiden, wie er die Summe auf Personal- und/oder Sachmittel verteilt. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr (01.01.-31.12.).
Hier finden Sie das Antragsformblatt C KKF
Einreichungsfristenfür Anträge in den Programmen B und C: 31.07.2012
Anträge müssen sowohl in elektronischer Form alspdf-Datei(per E-mail) an grammer@lrz.tum.de als auch in gedruckter Form und vom Klinikchef unterzeichnet per Post an
Dr. Joachim Grammer
Referent Forschung
Dekanat der Fakultät für Medizin an der TU München
Trogerstr. 9
81675 München
eingereicht werden.
Auf B-Anträgen muss der/die Klink-/Institutsdirektor(in) per Unterschrift bestätigen, dass der Antragsteller im Falle der Bewilligung von sämtlichen klinischen Aufgaben befreit ist.


