Organe der Fakultät
Die Fakultät für Medizin wird durch die folgenden Organe vertreten:
Fakultätsvorstand
Der Dekan ist Vorsitzender des Fakultätsvorstandes. Dem Fakultätsvorstand gehören an:
- der Dekan,
- die zwei Prodekane,
- der Studiendekan,
- der Beauftragte für Forschungsförderung,
- der Ärztliche Direktor des Klinikums rechts der Isar und
- der Kaufmännische Direktor des Klinikums rechts der Isar mit beratenderStimme.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder der Dekanin oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist. Der Fakultätsrat kann zudem beratende Ausschüsse einsetzen. Dem Fakultätsrat gehören grundsätzlich an:
- der Dekan,
- die Prodekane,
- der Studiendekan,
- 12 Vertreter der Hochschullehrer i.S.d § 17 Abs. 2 Nr. 1 BayHSchG,
- 4 Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter,
- 2 Vertreter der sonstigen Mitarbeiter,
- 4 Vertreter der Studierenden,
- die Frauenbeauftragte und
- für jedes Fachgebiet ein (in der Chirurgie und Inneren Medizin möglicherweise auch zwei) Leiter einer klinischen Einrichtung, die sich unmittelbar mit Krankenversorgung befasst.
Die Sitzungen des Fakultätsrats finden in diesem Jahr an diesen Terminen statt.


